AGB Druckerzeugnisse

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemein

§1 Allgemeinverbindlichkeit
Aufträge an Engelmann Fotografie werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung.

§2 Abweichung dieser AGB
Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.

§3 Auskünfte
Auskünfte durch die Engelmann Fotografie erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens Engelmann Fotografie für erteilte Auskünfte besteht nicht.

II. Angebote auf www.engelmann-fotografie.de

§4 Art des Angebots
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die Engelmann Fotografie für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. In unserem Online-Shop sind Verpackung, Porto und Versandkosten ebenfalls aufgeführt.

§5 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie in der Auftragsbestätigung (erfolgt nach der Bestellung per E-mail) beschrieben ist. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Engelmann Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die in öffentlichen Angeboten gemäß §4 gemachten Angaben – insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen – sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar,
es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§6 Individuelle Angebote
Die in individuellen Angeboten genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten.

§7 Änderungsvorbehalt
Angebote sind frei bleibend; sie binden Engelmann Fotografie nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung
geändert werden.

§8 Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet Engelmann Fotografie in keinem Falle.

III. Auftragserteilung und Auftragsannahme

§9 Auftragsbindung
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von §145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet Online-Shop erteilt werden.

§10 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen
Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form – insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern – gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei Engelmann Fotografie übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.

§11 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Engelmann Fotografie eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

§12 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Auftragsbestätigung der  Engelmann Fotografie vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.

§13 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen der  Engelmann Fotografie und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von Engelmann Fotografie gelieferten Ware oder der von Engelmann Fotografie erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

§14 Rücktritt vom Verträgen
Die  Engelmann Fotografie ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

IV. Haftung des Auftraggebers

§15 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der  Engelmann Fotografie fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

V. Druckfreigabe

§ 16 Imprimatur
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt.

VI. Versandkosten

§17 Versandkosten
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der
Engelmann Fotografie zu ersetzen bzw. zu vergüten.

VII. Grundsätze der Auftragsausführung

§18 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§19 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
Die  Engelmann Fotografie führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der  Engelmann Fotografie zu verantworten sind.

§20 Ausschluss der Prüfungspflicht
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Engelmann Fotografie. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.

§21 Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

§22 Datensicherung
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

VIII. Vorauszahlung

§23 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.

IX. Fertigstellungstermine

§ 24 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

§25 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch Engelmann Fotografie sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.

§26 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der  Engelmann Fotografie eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem fünften Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so sind mindestens drei weitere Werktage hinzuzurechnen.

§27 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist
Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die  Engelmann Fotografie die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.

§28 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Engelmann Fotografie zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen – gleichgültig ob diese Ereignisse bei der  Engelmann Fotografie, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen die  Engelmann Fotografie, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch die  Engelmann Fotografie ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§29 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt die  Engelmann Fotografie darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.

X. Versand

§30 Gefahrenübergang beim Versand
Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

§31 Haftungsausschluss für den Frachtführer
Mit dem Versand beauftragt die  Engelmann Fotografie unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch die  Engelmann Fotografie ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die  Engelmann Fotografie hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§32 Versicherung des Fracht
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch die  Engelmann Fotografie nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

XI. Annahme und Rechnungslegung

§33 Bedeutung der Rechnung
Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von der  Engelmann Fotografie hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt.

§ 34 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die  Engelmann Fotografie kann gegebenenfalls bis spätestens 2 Wochen nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen.

XII. Eigentumsvorbehalt

§35 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der  Engelmann Fotografie. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der  Engelmann Fotografie gegen den Auftraggeber Eigentum der  Engelmann Fotografie bleibt.

XIII. Zahlung

§36 Zahlungsverzug
Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch einen Monat nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch die  Engelmann Fotografie in Zahlungsverzug.

§37 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XIV. Reklamation und Gewährleistung

§38 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten
Engelmann Fotografie druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch die  Engelmann Fotografie entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von der  Engelmann Fotografie im Internet in stets aktueller Form veröffentlicht sind oder schriftlich bei der  Engelmann Fotografie angefordert werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums, Druckdaten, die CMYK-Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.

§ 39 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.

§40 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

§41 Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage gelten nicht als Mangel und sind hinzunehmen, wobei jede Vertragspartei die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen kann.

§42 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

§ 43 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

§44 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt die  Engelmann Fotografie nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

§45 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an die  Engelmann Fotografie. Die Kosten der Rücklieferung trägt die  Engelmann Fotografie bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware – egal aus welchem Grunde – zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich.

§46 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht Engelmann Fotografie eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem siebten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei Engelmann Fotografie. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so ist für jede Verarbeitungs- oder Veredelungsmaßnahme wenigstens drei Werktage hinzuzurechnen.

§47 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

XV. Haftung

§48 Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes
Die  Engelmann Fotografie haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der Lieferung oder durch von der  Engelmann Fotografie grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

XVI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

§49 Copyright
An kreativen Leistungen, die von der  Engelmann Fotografie erbracht wurden, insbesondere an entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält die  Engelmann Fotografie alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

§50 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die  Engelmann Fotografie hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

XVII. Vorlagen, Daten, Ausdrucke des Auftraggebers

§51 Eingebrachte Sachen
Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die  Engelmann Fotografie für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit zutrifft.

§52 Archivierung
Vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert.

§53 Rücksendung eingebrachter Sachen
Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit den aufkommenden Versandkosten berechnet.

XVIII. Datenschutz

§ 54 Speicherung personenbezogener Daten
Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der  Engelmann Fotografie in elektronischer Form gespeichert. Die  Engelmann Fotografie ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

§55 Weitergabe von Daten
Die  Engelmann Fotografie ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte – insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen – weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen Engelmann Fotografie dient.

XIX. Schlussbestimmungen

§56 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Sippersfeld.

§57 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Sippersfeld (Amtsgericht Kirchheim Bolanden). Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

§58 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§59 Geltung für Verbraucher
Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.

§60 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

AGB Druckerzeugnisse

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemein

§1 Allgemeinverbindlichkeit
Aufträge an Engelmann Fotografie werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung.

§2 Abweichung dieser AGB
Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.

§3 Auskünfte
Auskünfte durch Engelmann Fotografie erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens Engelmann Fotografie für erteilte Auskünfte besteht nicht.

II. Angebote auf www.engelmann-fotografie.de

§4 Art des Angebots
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die Engelmann Fotografie für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. In unserem Online-Shop sind Verpackung, Porto und Versandkosten ebenfalls aufgeführt.

§5 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie in der Auftragsbestätigung (erfolgt nach der Bestellung per E-mail) beschrieben ist. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Engelmann Fotografie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die in öffentlichen Angeboten gemäß §4 gemachten Angaben – insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen – sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar,
es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§6 Individuelle Angebote
Die in individuellen Angeboten genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten.

§7 Änderungsvorbehalt
Angebote sind frei bleibend; sie binden Engelmann Fotografie nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung
geändert werden.

§8 Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet Engelmann Fotografie in keinem Falle.

III. Auftragserteilung und Auftragsannahme

§9 Auftragsbindung
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von §145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet Online-Shop erteilt werden.

§10 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen
Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form – insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern – gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei Engelmann Fotografie übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.

§11 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Engelmann Fotografie eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

§12 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Auftragsbestätigung der  Engelmann Fotografie vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.

§13 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen der  Engelmann Fotografie und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von Engelmann Fotografie gelieferten Ware oder der von Engelmann Fotografie erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

§14 Rücktritt vom Verträgen
Die  Engelmann Fotografie ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

IV. Haftung des Auftraggebers

§15 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der  Engelmann Fotografie fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

V. Druckfreigabe

§ 16 Imprimatur
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt.

VI. Versandkosten

§17 Versandkosten
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der
Engelmann Fotografie zu ersetzen bzw. zu vergüten.

VII. Grundsätze der Auftragsausführung

§18 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§19 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
Die  Engelmann Fotografie führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der  Engelmann Fotografie zu verantworten sind.

§20 Ausschluss der Prüfungspflicht
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Engelmann Fotografie. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.

§21 Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

§22 Datensicherung
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

VIII. Vorauszahlung

§23 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.

IX. Fertigstellungstermine

§ 24 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

§25 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch Engelmann Fotografie sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.

§26 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der  Engelmann Fotografie eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem fünften Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so sind mindestens drei weitere Werktage hinzuzurechnen.

§27 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist
Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die  Engelmann Fotografie die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.

§28 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Engelmann Fotografie zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen – gleichgültig ob diese Ereignisse bei der  Engelmann Fotografie, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen die  Engelmann Fotografie, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch die  Engelmann Fotografie ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§29 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt die  Engelmann Fotografie darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.

X. Versand

§30 Gefahrenübergang beim Versand
Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

§31 Haftungsausschluss für den Frachtführer
Mit dem Versand beauftragt die  Engelmann Fotografie unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch die  Engelmann Fotografie ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die  Engelmann Fotografie hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§32 Versicherung des Fracht
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch die  Engelmann Fotografie nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

XI. Annahme und Rechnungslegung

§33 Bedeutung der Rechnung
Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von der  Engelmann Fotografie hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt.

§ 34 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die  Engelmann Fotografie kann gegebenenfalls bis spätestens 2 Wochen nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen.

XII. Eigentumsvorbehalt

§35 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der  Engelmann Fotografie. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der  Engelmann Fotografie gegen den Auftraggeber Eigentum der  Engelmann Fotografie bleibt.

XIII. Zahlung

§36 Zahlungsverzug
Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch einen Monat nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch die  Engelmann Fotografie in Zahlungsverzug.

§37 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XIV. Reklamation und Gewährleistung

§38 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten
Engelmann Fotografie druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch die  Engelmann Fotografie entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von der  Engelmann Fotografie im Internet in stets aktueller Form veröffentlicht sind oder schriftlich bei der  Engelmann Fotografie angefordert werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums, Druckdaten, die CMYK-Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.

§ 39 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.

§40 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

§41 Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.H. der bestellten Auflage gelten nicht als Mangel und sind hinzunehmen, wobei jede Vertragspartei die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen kann.

§42 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

§ 43 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

§44 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt die  Engelmann Fotografie nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

§45 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an die  Engelmann Fotografie. Die Kosten der Rücklieferung trägt die  Engelmann Fotografie bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware – egal aus welchem Grunde – zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich.

§46 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht Engelmann Fotografie eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem siebten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei Engelmann Fotografie. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so ist für jede Verarbeitungs- oder Veredelungsmaßnahme wenigstens drei Werktage hinzuzurechnen.

§47 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

XV. Haftung

§48 Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes
Die  Engelmann Fotografie haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der Lieferung oder durch von der  Engelmann Fotografie grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

XVI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

§49 Copyright
An kreativen Leistungen, die von der  Engelmann Fotografie erbracht wurden, insbesondere an entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält die  Engelmann Fotografie alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

§50 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die  Engelmann Fotografie hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

XVII. Vorlagen, Daten, Ausdrucke des Auftraggebers

§51 Eingebrachte Sachen
Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die  Engelmann Fotografie für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit zutrifft.

§52 Archivierung
Vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert.

§53 Rücksendung eingebrachter Sachen
Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit den aufkommenden Versandkosten berechnet.

XVIII. Datenschutz

§ 54 Speicherung personenbezogener Daten
Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der  Engelmann Fotografie in elektronischer Form gespeichert. Die  Engelmann Fotografie ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

§55 Weitergabe von Daten
Die  Engelmann Fotografie ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte – insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen – weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen Engelmann Fotografie dient.

XIX. Schlussbestimmungen

§56 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Sippersfeld.

§57 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Sippersfeld (Amtsgericht Kirchheim Bolanden). Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

§58 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§59 Geltung für Verbraucher
Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.

§60 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.